Die kommunale Selbstverwaltung

  • Personalhoheit
    räumt der Kommune das Recht ein, das Personal auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen
  • Organisationshoheit
    räumt der Kommune das Recht zur eigenen Gestaltung der Verwaltungsorganisation ein
  • Planungshoheit
    räumt der Kommune das Recht ein, Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) in eigener Verantwortung aufzustellen, um das Stadtgebiet zu ordnen und zu gestalten
  • Rechtsetzungshoheit
    beinhaltet das Recht, kommunale Satzungen zu erlassen
  • Finanzhoheit
    gibt der Kommune das Recht zu eigenverantwortlicher Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft
  • Steuerhoheit
    räumt der Kommune das Recht zur Erhebung und Festsetzung von Steuern ein, z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer für Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes