Die kommunale Selbstverwaltung
- Personalhoheit
räumt der Kommune das Recht ein, das Personal auszuwählen, anzustellen, zu befördern und zu entlassen
- Organisationshoheit
räumt der Kommune das Recht zur eigenen Gestaltung der Verwaltungsorganisation ein
- Planungshoheit
räumt der Kommune das Recht ein, Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) in eigener Verantwortung aufzustellen, um das Stadtgebiet zu ordnen und zu gestalten
- Rechtsetzungshoheit
beinhaltet das Recht, kommunale Satzungen zu erlassen
- Finanzhoheit
gibt der Kommune das Recht zu eigenverantwortlicher Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft
- Steuerhoheit
räumt der Kommune das Recht zur Erhebung und Festsetzung von Steuern ein, z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer für Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes